Pflegefinanzierung beantragen

Beitrag
Mit der Pflegebedürftigkeit einer Person fallen fast immer zusätzliche Kosten an. Dabei kann es sich zum Beispiel um Anpassungen in der Wohnung, Hilfsmittel und Gegenstände oder die Bezahlung externer Dienstleistungen handeln. Die gute Nachricht ist jedoch: Du kannst hierfür finanzielle Unterstützung bekommen. Dieser Beitrag wird dir daher einen Überblick darüber geben, wie du bei der Beantragung von Pflegefinanzierungen vorgehen solltest.

Schritt 1 - Gemeinsame Absprache

Ein erhöhter Unterstützungsbedarf innerhalb der Familie kann plötzlich oder schleichend auftreten. Unabhängig davon ist es in jedem Fall wichtig, einen Eindruck davon zu gewinnen, wie pflegebedürftig die angehörige Person ist. Dabei geht es vor allem darum, sich eine grobe Vorstellung zu machen, ob es sich um kleinere oder größere Unterstützungsmaßnahmen beziehungsweise krankheitsbedingte Veränderungen handeln könnte.
Im Anschluss sollte sich das soziale Netzwerk der Person mit Pflegebedarf gemeinsam zusammensetzen. Hierbei ist es ratsam, nicht nur potentielle pflegende Angehörige, sondern auch die Person mit Unterstützungsbedarf und weitere Angehörige oder enge Freund:innen mit ins Boot zu holen. In einem solchen Gespräch könnt ihr gemeinsam besprechen, welche Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten ihr leisten könnt. Nicht zuletzt spielen die Wünsche der Person mit Pflegebedarf eine entscheidende Rolle.

Schritt 2 - Antrag auf Pflegeleistung stellen

Sollte sich im ersten Schritt herausgestellt haben, das ein Pflege- und Unterstützungsbedarf vorliegt, sollte die betroffene Person einen Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse stellen. Angehörige können den Antrag nur dann stellen, wenn sie dazu gesetzlich bevollmächtigt wurden. Hierfür ist die juristische und ärztliche Feststellung nötig, dass die betroffene Person nicht selbst urteilen und entscheiden kann. Wenn du dir bei der Antragstellung unsicher bist, kannst du hierzu weitere Informationen bei deiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse einholen.
Prinzipiell gilt, dass jede:r Anspruch auf pflegerische Leistungen hat, die oder der in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 SGB XI familienversichert war.

Schritt 3 - Pflegebegutachtung

Nachdem du den Antrag auf Pflegeleistung gestellt hast, erhälst du eine Rückmeldung mit dem Termin zur Pflegebegutachtung. Diese wird zumeist entweder vom Medizinischen Dienst oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst durchgeführt.
Die Pflegebegutachtung, die am Wohnort der betroffenen Person vorgenommen wird, dient der Festlegung des Pflegegrades. Dieser ist wiederum die Grundlage für den finanziellen und unterstützenden Leistungsumfang, den die pflegebedürftige Person später erhalten kann. Es gibt 5 Pflegegrade, von denen der Pflegegrad 5 den höchsten und Pflegegrad 1 den niedrigsten Leistungsumfang bietet.

Schritt 4 - Pflegefinanzierungen und -leistungen

Sobald der Pflegegrad der Person festgelegt wurde, kannst du in dessen Leistungsrahmen finanzielle Unterstützungen erhalten. Dazu gehören beispielsweise:
  •  Bezuschussungen von Pflegediensten
  •  Bezuschussung von Hilfs- und Ersatzmitteln wie z.B. Hörgeräten, Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufgeräten (Hinweis: Die jeweiligen Pflegemittel müssen im Hilfsmittelkatalog verzeichnet sein)
  •  Individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse (für die betroffene Person und pflegende Angehörige)
  •  Auszahlung von Pflegegeld für die Finanzierung der Pflege durch Angehörige oder andere Personen
  •  Kurzfristiger Sonderurlaub und Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige
  •  Besondere Zuschüsse und Kostenübernahmen der pflegenden Person durch die Pflegekasse (z.B. Übernahme der Rentenkassen-Beiträge ab einer Versorgung der pflegebedürftigen Person von mind. 10h pro Woche)
  •  Bezuschussung von Umbaumaßnahmen
  •  Rehabilitation und Verhinderungspflege

Dieser Beitrag hilft dir hoffentlich weiter. Solltest du weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, lies gerne die weiteren Beiträge zum Thema Pflege.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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