Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unser Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
  • Untertitel von Videos. Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.

Barriere melden

Da wir die Inhalte und Funktionen dieser Website kontinuierlich weiterentwickeln, kann es vorkommen, dass nicht alle Bereiche barrierefrei sind. Wir freuen uns über jeden Hinweis zu einer potenziellen Barriere auf dieser Website.

Barrieren können an folgende E-Mail gemeldet werden: barrierefreiheit@evermood.com

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Jede Person kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Man benötigt keinen Rechtsbeistand.

Alle Informationen zum Schlichtungsverfahren sind auf der Internetseite der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt. Dort wird erklärt, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden kann. Ein Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.

Die Schlichtungsstelle kann unter folgender Adresse erreicht werden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beauftragte:r der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin