Elternzeit & Elterngeld bei diversen Familienmodellen

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Wirst du bald ein Elternteil sein und stehst in einem Beschäftigungsverhältnis? Möchtest du herausfinden, ob du – basierend auf deiner familiären Situation – Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld hast? Es gibt verschiedenste Familienkonstellationen, darunter zählen z.B. auch getrennt erziehende Eltern, Alleinerziehende, Regenbogenfamilien, Adoptiveltern, verwitwete oder Waiseneltern, Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, Pflegeeltern und viele andere, die potenziell Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben können. Die individuellen Voraussetzungen können je nach familiärer Situation variieren. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass du dich aktiv über deine spezifischen Rechte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit informierst. Im Folgenden erfährst du, welche Bestimmungen auf diverse Familienkonstellationen zutreffen.
Aus Mangel an praktikablen geschlechtsneutralen Alternativen werden im Text Begriffe wie Elternteil und Mutter verwendet. Damit sind immer alle Menschen gemeint, die Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben – dies schließt explizit Menschen aller Geschlechter ein. Außerdem bieten diese Informationen einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es ist empfehlenswert, sich bei speziellen Fragen an eine:n Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht oder an die zuständige Elterngeldstelle zu wenden.

Gibt es Besonderheiten für Alleinerziehende bei der Elternzeit?

Als alleinerziehendes Elternteil hast du (unter gewissen Bedingungen) denselben Anspruch auf Elternzeit wie in einer Partnerschaft. Wenn du das alleinige Sorgerecht trägst, kannst du das gesamte Elterngeld, einschließlich Partnermonate und Partnerschaftsbonus, für dich beanspruchen.

Wie verhält es sich mit Elternzeit und Elterngeld bei nicht-leiblichen (Adoptiv-)Eltern, Pflegeeltern oder gleichgeschlechtlichen Paaren?

Auch nicht-leibliche Eltern und gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf Elternzeit, sofern sie das Kind im eigenen Haushalt betreuen. Bei lesbischen Paaren, bei denen nur eine Person als rechtliche Mutter gilt, kann die andere Partnerin Elternzeit beantragen. Dies ist bei verheirateten Paaren direkt möglich und bei unverheirateten, wenn eine (Stiefkind-)Adoption in Erwägung gezogen wird. In beiden Fällen ist die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils notwendig. Pflegeeltern können Elternzeit beanspruchen, wenn sie das Pflegekind unmittelbar nach der Geburt aufnehmen.
Grundsätzlich haben alle Personen, die in Regenbogenfamilien mit einem Kind in einem Haushalt leben und es adoptieren möchten, Anspruch auf Elterngeld. Bei einer Fremdadoption steht dir Elterngeld ab dem Tag zu, an dem du das Kind in deinen Haushalt aufgenommen hast – längstens bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag deines Adoptivkindes. Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.

Welche Regelungen gelten für Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen sind grundsätzlich ähnlich wie für inländische Eltern. Wichtig ist, dass die Eltern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen und in Deutschland sozialversichert sind. Personen aus anderen EU-Ländern oder den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die in Deutschland leben oder arbeiten, können in der Regel Elterngeld beantragen. Für Eltern aus Drittstaaten gelten spezielle Bedingungen, die von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus abhängen. Es ist ratsam, rechtzeitig Informationen bei den zuständigen Behörden einzuholen, um die genauen Voraussetzungen zu klären.

Haben verwitwete oder Waiseneltern ebenfalls Anspruch auf Elterngeld?

Verwitwete und Waisen erhalten eine Hinterbliebenenrente als Absicherung nach einem Todesfall. Diese Hinterbliebenenrente, zu der nach dem Beamtenversorgungsgesetz Waisenrente, Witwenrente, Witwerrente und Witwengeld gehören, wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einkommen berücksichtigt.
Beachte: Wenn du Elterngeld beziehst, kann sich die Hinterbliebenenrente verringern. Dein Elterngeld wird in dieser Berechnung als Einkommen behandelt, wobei jedoch nur der Teil angerechnet wird, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Dieser Mindestbetrag beträgt 300 Euro in den Monaten, in denen du Basiselterngeld beziehst, und 150 Euro in den Monaten, in denen du ElterngeldPlus erhältst.

Haben Großeltern oder andere Verwandte, die sorgeberechtigt sind, ebenfalls Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

Großeltern und andere Verwandte können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Elternzeit haben. Dies gilt für Großeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder eine vor dem 18. Geburtstag begonnene Ausbildung absolviert. Zudem können Großeltern und andere nahe Verwandte bei besonderen Härtefällen (z.B. schwere Krankheit der Eltern) Elternzeit beanspruchen. In solch speziellen Situationen können Großeltern, Urgroßeltern, Tanten, Onkel und Geschwister auch Elterngeld beziehen, wenn beide Eltern das Kind aufgrund schwerwiegender Gründe wie Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht betreuen können. Zudem müssen die allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sein.

Das war ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Elternzeit und Elterngeld in diversen Familienkonstellationen. Es ist wirklich wichtig, dass du dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten informierst und alle nötigen Anträge fristgerecht einreichst. Wenn du dich intensiver mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest, schau gerne in unsere weiteren Beiträge rund um Mutterschutz oder Wiedereinstieg nach einer Geburt. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier angegebenen Ansprechperson jederzeit – auf Wunsch auch anonym – zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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